Verein

Vereinssatzung 

§1 Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen „Oderbruchstube e.V.“. Sein Sitz ist in Neutrebbin . Er ist als rechtsfähiger Verein in das Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) eingetragen unter VR 6708 FF.


§2  Zweck und Ziele

(1)  Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, von Kunst und Kultur sowie der Volksbildung. Erreicht werden sollen diese Ziele durch die Beschäftigung mit und Dokumentation der Geschichte der Gemeinde Neutrebbin von der Trockenlegung und Besiedelung des Oderbruchs bis zur Gegenwart – insbesondere vor dem Hintergrund der Migration. Insofern sind die Mitglieder aufgerufen, in ihren Familien zu recherchieren, welche genealogischen Wurzeln sie auffinden und ob es Dokumente aus der Vergangenheit gibt, die deren Herkunft belegen können. Die gefundenen Dokument sollen in einer ständigen Ausstellung der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 

(2)  Über die persönliche Geschichte der Vereinsmitglieder hinaus sollen öffentlich zugängliche Archive daraufhin durchforscht werden, ob es dort Fundsachen gibt, die in der Ausstellung gezeigt oder dort auch dauerhaft (ggf. als Kopie) präsentiert werden können. Vortragsveranstaltungen zur Ortsgeschichte sowie Veranstaltungen zur Brauchtumspflege sollen angeregt werden. 

(3)  Die Erstellung eines Ortsfamilienbuches und dessen Veröffentlichung im Internet wird als mittelfristiges Ziel angestrebt. 

(4)  Bei der Umsetzung der genannten Aufgaben 1 bis 3 stützt sich der Verein auf eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde Neutrebbin, deren Vertretern, den anderen ortsansässigen Vereinen sowie den Unternehmern und Gewerbetreibenden. 

(5) Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Oderbruchs am Beispiel von Neutrebbin


§3 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist weder politisch noch konfessionell noch wirtschaftlich gebunden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§4 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die an der Verwirklichung der Vereinsziele interessiert ist.

Die Mitgliedschaft ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen. Die vorläufige Mitgliedschaft kann mit Zustimmung des Vorstands erteilt werden. Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung auf ihrer nächsten regelmäßigen Sitzung.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist durch schriftliche Erklärung zum Quartalsende möglich.

Ein Vereinsmitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Satzung oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss muss schriftlich begründet werden. Der Betroffene kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben, über den die Mitgliederversammlung entscheidet.


§5 Mitgliedsbeiträge

Die Mitglieder zahlen einen monatlichen Beitrag und Unkostenbeiträge für besuchte Veranstaltungen. Die Höhe der Beiträge bestimmt die Mitgliederversammlung


§6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.


§7 

Der Vorstand muss einmal jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen, die mindestens 14 Tage vorher schriftlich anzukündigen ist. Anträge zur Tagesordnung müssen dem Vorstand schriftlich eingereicht werden. Über die endgültige Tagesordnung beschließt die Mitgliederversammlung. Sie ist beschlussfähig bei einfacher Mehrheit der Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen einer ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist von dem Vereinsvorsitzenden sowie einem von ihm bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen.


§8 

Die Mitgliederversammlung bestimmt die Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins. Sie wählt den Vorstand und einen Kassenprüfer, nimmt den Geschäfts- und Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen und beschließt nach Antrag des Kassenprüfers über die Entlastung des Vorstands.


§9 

Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er muss sie einberufen, wenn der Mitarbeiterrat oder mindestens ¼ der Mitglieder es verlangen.


§10 

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden, ferner dem Kassenwart, und wird von der Mitgliederversammlung auf vier Jahre gewählt. Er kann während seiner Amtsdauer von der Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit abgewählt werden. 

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandmitglied ist allein vertretungsberechtigt. 

Der Vorstand ist berechtigt, zur Realisierung von Projekten Bürgschaften und Kredite aufzunehmen. Darüber muss im Einzelfall ein Vorstandsbeschluss hergestellt werden.

§ 11

Der Vorstand kann zur Erledigung der laufenden Unternehmungen gegen Entgelt einen Geschäftsführer bestellen, der dem Mitarbeiterrat gegenüber weisungsgebunden ist.


§12 

Der Verein übt keinen gewerblichen Geschäftsbetrieb aus. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mittel des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§13

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die Gemeinde Neutrebbin, die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.


§15

Diese Satzung tritt mit ihrer Genehmigung durch den Vereinsregister in Kraft.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Satzung gemäß § 71 Abs. 1 S. 4 BGB zeichnet der Vorstand wie folgt:

H. Horst, 1. Vorsitzender
Neutrebbin, 16.03.20


Protokoll der Gründungsversammlung „Oderbruchstube e.V.“ vom 16.10.19

Anwesend: 

Horst  Hartmut
Weber  Arno
Balke  Thomas
Schwefel  Peter
Bode  Volkhard
Schiffmann Uwe
Mielenz  Werner
Riffer Andre
Egloff  Reinhard
Balke Katrin
Pfnister  Thomas
Hausdorf  Dirk

Die Versammlung plant, einen Verein zu gründen, um die Bedeutung von Neutrebbin für das Oderbruch deutlich zu machen. Die Tagesordnung lautet wie folgt:

  1. Diskussion der Satzung des Vereins
  2. Klärung des Wahlmodus
  3. Abstimmung über die Vereinssatzung
  4. Vorstellung der Kandidaten für den Vorstand
  5. Wahl des Vorsitzenden
  6. Wahl des stellvertr. Vorsitzenden
  7. Wahl des Kassenwarts
  8. Mitgliedsbeitrag
  9. Sonstiges

Die Versammlung beginnt um 19 Uhr 15 in den Räumen der künftigen Oderbruchstube, Wriezenerstr.1, 15320 Neutrebbin.

zu 1. Die Vereinssatzung wird unter §2 Absatz 2 ergänzt: Vortragsveranstaltungen zur Ortsgeschichte sowie Veranstaltungen zur Brauchtumspflege sollen angeregt und damit der Tourismus im Oderbruch gefördert werden. 

§2 Absatz 4 wird um regionale Netzwerke ergänzt, mit denen eine Zusammenarbeit angestrebt wird.

Alle anderen Paragrafen des Satzungsentwurfs werden in der vorgelegten Form angenommen. 

zu 2.  Die Versammlung spricht sich dafür aus, öffentlich durch Handzeichen abzustimmen.

zu 3. Der Verein hat 10 Gründungsmitglieder, alle Anwesenden außer Herrn Egloff und Herrn Pfnister. Die Satzung wird einstimmig verabschiedet. 10:0:0.

zu 4. Als Kandidaten für den Vorstand werden vorgeschlagen:
H. Horst, U. Schiffmann, W. Mielenz.

zu 5. Zum Vorsitzenden wird H. Horst einstimmig gewählt 10:0:0.

zu 6. Zum Stellvertr. Vorsitzenden wird U. Schiffmann einstimmig gewählt 10:0:0.

zu 7. Zum Kassenwart wird W. Mielenz einstimmig gewählt 10:0:0.

Zu 8. Als Mitgliedsbeitrag beschließt die MV 30,-€ pro Jahr. Darüberhinaus sollen Spenden eingeworben werden.

zu 9. Der Verein beschließt, zunächst eine Wohnung soweit herzurichten, dass sie einen Eindruck von den Wohnverhältnissen der Oderbruch-Ansiedler vermittelt. Es entwickelt sich ein Gespräch über sinnvolle Tourismuswerbung per Flyer, per Web und Kooperation mit regionalen Netzwerken. Kritisch wurde die Entwicklung einiger Heimatstuben eingeschätzt, die mit ihrem Angebot zu wenig Öffentlichkeit erreichen. Dies gilt es bei der Oderbruchstube durch gezielte PR-Strukturen zu vermeiden. Eine Zusammenarbeit mit der Schule ist angestrebt.

Abschließend wiesen die Mitglieder des Vereins darauf hin, dass Exponate einer Ausstellung hinreichenden Versicherungsschutz benötigen.

Der Verein plant, sich noch in diesem Monat im Gemeindezentrum Neutrebbin zu präsentieren und weitere Mitglieder zu werben.

Neutrebbin, 16.10.19